Anlässlich der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes am 1. Dezember erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB:
Wochenlange Proteste von Menschen mit und ohne Behinderungen gegen den katastrophalen Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und der Verhandlungserfolg der grünen Länder haben Schlimmeres verhindert. Das macht das Gesetz noch nicht zu einem guten Gesetz. Das BTHG der großen Koalition wird dem Anspruch, einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen zu leisten, nicht gerecht. Von einem modernen Teilhabegesetz sind wir immer noch weit entfernt.
Denn auch mit diesem Teilhabegesetz können Leistungsträger behinderte Menschen zwingen, in ein Wohnheim zu gehen, indem sie andere Unterstützungsleistungen verweigern. Der Grundsatz, dass behinderte Menschen Teilhabeleistungen selbst mit finanzieren müssen, bleibt bestehen. Gleiche Bildungschancen für Menschen mit und ohne Behinderungen werden nicht garantiert. Immerhin wurden mit der neuen unabhängigen Beratung vorzugsweise von Menschen mit Behinderung und der bundesweiten Einführung des Budgets für Arbeit einige positive Regelungen eingeführt. So werden Arbeitsmöglichkeiten auch außerhalb von Werkstätten eröffnet. Die Freibeträge für Einkommen und Vermögen werden angehoben. Allerdings zeigen diese Neuregelungen, dass auch langfristig nicht beabsichtigt ist, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen abzuschaffen.
Vor allem die grünen Länder konnten in Verhandlung mit der Bundesregierung einiges erreichen. So wird der Kreis der leistungsberechtigen Personen nicht eingeschränkt. Die Unterstützung beim Wohnen in der eigenen Wohnung oder einer betreuten WG hat weiter Vorrang vor einem Heimplatz. Auch pflegebedürftige behinderte Menschen haben keine Verschlechterungen zu erwarten.
Das Bundesteilhabegesetz ist das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben seit vor 15 Jahren mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - von der damaligen rot-grünen Koalition erste Schritte unternommen wurden, die Rechte behinderter Menschen und den Anspruch auf Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Umso bedauerlicher ist es, dass die Erwartungen an das BTHG nicht erfüllt wurden und die Aufgaben, vor die uns die Behindertenrechtskonvention stellt, ungelöst bleiben.