Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

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Gesetzentwurf stoppen - anlasslose Vorratsdatenspeicherung gefährdet Freiheitsrechte

Zum beschlossenen Gesetzesentwurf zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung:

28.05.2015

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht eine massenhafte Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger vor, und zwar anlasslos, das heißt, unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Schon einmal haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung kassiert. Sie kritisierten, dass eine anlasslose Überwachung ein „Gefühl des Beobachtetseins“ erzeugt und damit nicht nur unsere informationelle Selbstbestimmung, sondern auch unsere Meinungsfreiheit einschränkt werde.

Die Gerichte machten hohe rechtliche Auflagen. Berücksichtigt wurden diese im neuen Gesetzentwurf nicht. Nach wie vor werden Berufsgeheimnisträger nicht von der Speicherpflicht ausgenommen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist zudem juristisch unklar, etwa wenn es, neben SMS und MMS, auch um die Speicherung „ähnlicher Nachrichten“ geht. Ob hiermit auch Messenger-Systeme, Chats oder Foren erfasst werden sollen, lässt das Gesetz offen. Und schließlich stellt sich die Frage, wie die Sicherheit dieser massenhaft gespeicherten Daten garantiert werden soll. Anscheinend ist das dem Gesetzgeber selbst nicht klar, denn die zur Datensicherung im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind ungenau und in der Form nicht ausreichend.

Dieses Gesetz muss gestoppt werden. Meine Fraktion wird auch diesmal gerichtlich gegen das Vorhaben der Großen Koalition vorgehen, die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger nachhaltig einzuschränken. Offensichtlich brauchen Union und SPD mittlerweile das Bundesverfassungsgericht als Korrektiv, damit unsere verfassungsrechtlichen Bürgerrechte gewahrt bleiben.

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