Seit Monaten wird kontrovers über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe diskutiert. Hier meine Vorstellungen dazu:
Seit Monaten wird kontrovers über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe diskutiert. Die Forderungen reichen von einem kompletten Verbot der Beihilfe zum Suizid bis zu einer Zulassung von Sterbehilfevereinen.
Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Dr. Harald Terpe habe ich ein Autorenpapier formuliert, in dem wir unsere Eckpunkte für ein teilweises Verbot der Suizidbeihilfe aufzeichnen. Das Papier ist als Einladung an interessierte Abgeordnete aller Fraktionen gedacht, gemeinsam einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Wir nehmen damit eine klare Gegenposition zu dem Vorschlag der Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze, Carola Reimann und Karl Lauterbach ein. Wir schlagen eine moderate Strafrechtsänderung vor. Die Beihilfe zum Suizid soll nicht grundsätzlich verboten werden, die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe wie auch die öffentliche Werbung dafür jedoch schon. Damit wird die Tätigkeit von Organisationen wieSterbehilfe Deutschland oder Dignitas oder auch einzelner Personen, die die Suizidbeihilfe regelmäßig anbieten, unterbunden. Straflos hingegen sollen wie bisher Angehörige oder andere Personen bleiben, wenn sie einem sterbewilligen Menschen, zu dem sie eine enge persönliche Beziehung pflegen, Suizidbeihilfe leisten. Dies gilt allerdings nur, soweit sie nicht aus eigennützigen Motiven heraus handeln.
Der Ansatz von Carola Reimann, Peter Hintze und Karl Lauterbach sieht hingegen vor, den assistierten Suizid als geregeltes Angebot der ärztlichen Versorgung zu etablieren.
So aber wird der assistierte Suizid nicht etwa beschränkt, sondern zu einer regelmäßigen und damit „normalen“ Dienstleistung. Das wollen wir verhindern. In unserer Gesellschaft leben immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen und immer mehr Alleinstehende. Angesichts dessen wäre eine gezielte Institutionalisierung der Beihilfe zum Suizid eine gesellschaftliche Kapitulationserklärung. Dies würde bedeuten, dass wir nicht bereit sind, alles Notwendige für menschenwürdige Bedingungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit am Lebensende und in Krisensituationen zu tun. Auf der anderen Seite halten wir eine strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen und anderen nahestehenden Personen, die aus altruistischen Motiven heraus handeln und sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden, für unangemessen.
Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen auf Abgeordnete anderer Fraktionen zugehen, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten.