Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Statement zur Abstimmung des Deutschen Bundestags über die Regelung des assistierten Suizids

06.11.2015

Am 6. November hat der Bundestag über ein Verbot der organisierten Sterbehilfe entschieden. Damit eng verknüpft ist die Frage, wie ein würdevolles Sterben aussehen kann. Darüber gab und gibt es in der Bevölkerung und auch im Bundestag quer durch alle Fraktionen sehr unterschiedliche Meinungen, über die in den letzten Monaten heftig diskutiert wurde.

Ich habe den „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, Drs. 18/5373, an dessen Entstehung Abgeordnete aller Fraktionen beteiligt waren, mit initiiert. Entsprechend habe ich auch für diesen Gesetzentwurf gestimmt. Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf angenommen wurde.

Dieses Gesetz ermöglicht ein Leben und Sterben in Würde ohne Druck von außen und ohne übereilte Entschlüsse. Die Suizidassistenz in Einzelfällen bleibt weiterhin straffrei. Nur die geschäftsmäßige Suizidhilfe wird zukünftig verboten. Davon erfasst sind alle Personen, die Suizidhilfe nicht im Einzelfall, sondern als regelmäßige Dienstleistung anbieten. Ärztinnen und Ärzte hingegen können auch weiterhin ohne Einschränkungen für ihre Patientinnen und Patienten da sein. Damit bleiben die letzte Lebensphase und das Sterben individuelle Ereignisse.

Es ist mir wichtig, dass Sterbehilfe keine Dienstleistung wird, die als gleichberechtigte Alternative neben anderen steht. Es ist keine Lösung, Menschen die Beihilfe zum Suizid als geradezu perfekte, einfache, saubere Variante des Todes anzubieten. Vielmehr müssen wir Bedingungen schaffen, die den Menschen die Gewissheit geben, dass sie in jeder Lebensphase, auch in der letzten, ein würdevolles Leben führen können. Dazu gehört eine bessere Palliativversorgung, die den Menschen die Schmerzen nimmt. Dazu wurde einen Tag zuvor im Bundestag ein Gesetz auch mit den Stimmen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Dazu gehören auch gute pflegerische Versorgungsstrukturen. Und ein gesellschaftliches Klima, in dem kein Leben als nutzlos oder gar unwürdig betrachtet wird.

Hintergrund – Inhalt des beschlossenen Gesetzentwurfes:

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (BT-Drs. 18/5373) verbietet nur die „geschäftsmäßige“ Suizidbeihilfe. Damit sind Personen gemeint, die Beihilfe zum Suizid bewusst regelmäßig leisten. Angehörige und andere dem Sterbewilligen nahestehende Personen bleiben selbst dann straffrei, wenn sie die sterbewillige Person dabei helfen, eine solch geschäftsmäßige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Tags: Alter und Pflege, Sterbebegleitung, Pressearchiv
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