Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu allen allgemeinen Gesundheitsleistungen. Darüber hinaus muss es speziell auf ihre Bedarfe ausgerichtete Angebote geben. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat diese Rechte deutlich ausformuliert. Wir fordern in einem Antrag deren Verwirklichung.