Zur geplanten Elektrifizierung der Bahnlinie Hof-Marktredwitz.
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz und entscheidend für die Akzeptanz von Schienenwegen. Bei der Elektrifizierung der Hauptstrecke zwischen Hof – Marktredwitz ist deshalb dringend Nachbesserungsbedarf. Zwar wurde in der letzten Woche das Schienenlärmschutzgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Danach sollen ab 2020 in Deutschland keine lauten Güterwagen mehr fahren dürfen. Allerdings ist das Gesetz mit Ausnahmen gespickt. Eine Lösung der Lärmschutzfrage rund um den Verkehrsknotenpunkt Marktredwitz ist damit nicht gesichert.
Die Elektrifizierung der Strecke wurde lange gefordert. Zu Recht, denn sie bedeutet Verbesserungen für den Personenverkehr. Außerdem gehört diese Strecke zum Kernnetz des transeuropäischen Verkehrsnetzes und trägt damit zur Verbesserung der internationalen Verbindung zwischen Hof, Nürnberg, Dresden und Prag bei. Grundsätzlich ist die Elektrifizierung damit ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Straße und zur Vernetzung des Wirtschaftsstandortes Oberfranken. Die schlechte Nachricht ist, dass angesichts der zu erwartenden deutliche Zunahme des internationalen Güterverkehrs der Umgang mit dem Lärmschutz ungeklärt ist.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von mir, stellt „...die erstmalige Elektrifizierung einer Strecke einen erheblichen baulichen Eingriff dar.“ In der Antwort heißt es weiter: „Die bloße Elektrifizierung einer Strecke löst noch keinen Anspruch auf Lärmvorsorge aus, da sie als solche nicht geeignet ist, die Lärmsituation nachteilig zu verändern.“ Die Elektrifizierung dieser Strecke erfolgt nicht zufällig, sondern weil sie von transeuropäischer Bedeutung ist. Der damit zu erwartenden Mehrverkehr wird absehbar zu einer erheblichen Lärmzunahme führen. Ein vorsorgender Lärmschutz muss daher eingeplant werden, so wie er für Neubaustrecken vorgesehen ist.
Union und SPD haben im Januar 2016 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, „.bei der Realisierung von Schienengütertrassen im Rahmen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes die rechtliche Gleichstellung von Ausbaustrecken an Neubaustrecken sicherzustellen“ Ich frage mich, wie weit es mit der rechtlichen Grundlage hierfür ist. Was wir jetzt brauchen ist ein effektiver Lärmschutz nicht nur auf dem Papier, und das nicht nur am rollenden Material und zwar bei allen Zügen sondern auch an den Strecken selbst.
Darum sollten wir sehr aufmerksam verfolgen, mit welchen Zuwachszahlen für den Schienenverkehr das Eisenbahn-Bundesamt im Planfeststellungsverfahren rechnet. Sollten diese Zahlen unrealistisch sein, heißt es wachsam sein. Denn wenn die Planungsunterlagen vom Eisenbahn-Bundesamt an die Regierung von Oberfranken zur öffentlichen Auslegung übermittelt werden, bleibt nur ein kurzes Zeitfenster in dem Einwendungen gegen diese eingereicht werden können.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811365.pdf