Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

CETA: Entscheidung nicht ohne Bundestag und Bundesrat

Anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission das CETA-Abkommen als sogenanntes „gemischtes Abkommen“ vorzulegen

06.07.2016

Zuerst die gute Nachricht: über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, wird nun doch im Bundestag und im Bundesrat abgestimmt. Die EU-Kommission entschied gestern, entgegen einer früheren Ankündigung, CETA als gemischtes Abkommen vorzuschlagen. Damit muss es nicht nur durch den europäischen Rat und das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Das ist richtig, denn das Abkommen greift weit in die Belange der Mitgliedsstaaten ein, bis hin zur Ebene der Länder und der Kommunen.

Die schlechte Nachricht lautet: Die Mängel, die CETA aufweist, sind nicht behoben. Das Abkommen räumt Unternehmen Klageprivilegien durch Investor-Staat-Schiedsgerichte ein, die EU-Bürgerinnen und Bürger nicht haben. Außerdem schränkt CETA die öffentliche Daseinsvorsorge ein. Es übt etwa einen Privatisierungsdruck in so sensiblen Bereichen wie der Trinkwasserversorgung aus. Und es schwächt das europäische Vorsorgeprinzip, das im Zweifelsfall gegen ein Produkt spricht, wenn nicht abschließend geklärt ist ob es gesundheitsschädlich ist.

Ein Handelsabkommen, das erreichte Rechte und Standards bedroht und nationale Parlamente schwächt wird in der jetzt vorliegenden Form spätestens im Bundesrat scheitern.

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