Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Nichtraucherschutz: Karlsruhe stärkt den konsequenten Schutz vor Passivrauchen

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Rauchverboten in Berlin und Baden-Württemberg

30.07.2008

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Rauchverboten in Berlin und Baden-Württemberg erklärt Elisabeth Scharfenberg, bayerische Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein klares Signal für einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen in ganz Deutschland. Das Gericht hält striktere und konsequente Regelungen, wie sie beispielsweise in Bayern gelten, für mit der Verfassung vereinbar. Ausnahmeregelungen, wie in Berlin oder Baden-Württemberg, sind hingegen verfassungswidrig, weil sie kleinere Eckkneipen, die keinen getrennten Raucherraum anbieten können, benachteiligen.

Das Urteil ist vor allem eine Ohrfeige für diejenigen Länder, in denen inkonsequente Ausnahmeregelungen geschaffen wurden. Das ist das eigentliche Signal dieser Entscheidung. Die Länder sind nun in der Pflicht, im Interesse der nichtrauchenden Gäste klare und strikte Regelungen einzuführen. Das alles wäre nicht in dieser Form eingetreten, wenn die Bundesregierung, wie von uns Grünen gefordert, eine bundeseinheitliche Lösung über das Arbeitsschutzgesetz geschaffen hätte.

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